Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Beschädigung von Eigentum
Jegliche durch Gäste oder deren Begleitpersonen unmittelbar oder mittelbar verursachte Beschädigung am Grundstück, an der Einrichtung oder an sonstigen zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenständen begründet – unbeschadet weitergehender zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche des Eigentümers – eine Ersatzpflicht des Gastes, deren Umfang sich nach Art, Ausmaß sowie dem objektiven Verkehrswert des beschädigten Gegenstandes bemisst; die Höhe der zu leistenden Entschädigung wird dabei, unter ausdrücklichem Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung, nach pflichtgemäßem Ermessen des Eigentümers festgesetzt und gilt bis zu einer etwaigen anderweitigen rechtskräftigen Entscheidung als verbindlich und endgültig.
§2 Verpflichtung zur Schuhabnahme
Es obliegt den Gästen zwingend, beim Betreten der Unterkunft ihr Schuhwerk im dafür vorgesehenen Eingangsbereich abzulegen; eine Zuwiderhandlung kann – unter Ausschluss jeglicher Kulanz und unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Reinigungskosten oder Schadenersatzforderungen – die sofortige Vertragsauflösung nach sich ziehen, wobei der Eigentümer berechtigt ist, den Aufenthalt mit sofortiger Wirkung zu beenden.
§3 Ordnungsgemäße Nutzung der Außenanlagen
Die Garten- und Außenanlagen sind ausschließlich in einer dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechenden Weise zu nutzen; insbesondere ist es untersagt, dort zu rauchen, offene Feuer zu entzünden oder bereitgestellte Gerätschaften einer zweckfremden Verwendung zuzuführen. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich der Eigentümer vor, eine angemessene, nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu verhängen, welche – unbeschadet weitergehender Ansprüche auf Schadensersatz oder Kostenerstattung – als sofort fällig gilt.
§4 Lärmschutz und Ruhezeiten
Während der verbindlich einzuhaltenden Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind sämtliche Lärmemissionen und störende Handlungen in den Innen- wie Außenbereichen strikt zu unterlassen; ein Verstoß hiergegen kann – unter ausdrücklichem Vorbehalt weitergehender Sanktionen – mit einer Geldbuße, der sofortigen Vertragsauflösung oder beidem geahndet werden, ohne dass hieraus ein Anspruch auf (Teil-)Erstattung bereits entrichteter Entgelte erwächst.
§5 Rauch- und Drogenverbot
Das Rauchen sowie der Konsum von Betäubungsmitteln oder sonstigen nach schweizerischem Recht verbotenen Substanzen ist in sämtlichen Innen- und Außenbereichen strikt untersagt; jeder Verstoß zieht – unter ausdrücklichem Vorbehalt einer strafrechtlichen Anzeige – zwingend die Auferlegung einer Reinigungsgebühr, einer Schadenspauschale sowie einer Konventionalstrafe in Höhe von 2.000 CHF nach sich. Darüber hinaus wird ein entsprechender Vorfall den zuständigen Behörden gemeldet; weitergehende Ersatzansprüche bleiben hiervon ausdrücklich unberührt.
§6 Veränderungen an den Räumlichkeiten
Gästen ist es – unbeschadet der Möglichkeit einer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung – untersagt, Einstellungen an elektronischen Geräten, Versorgungsleitungen oder sonstigen technischen Einrichtungen abzuändern sowie Möbel eigenmächtig zu verschieben, zu demontieren oder deren ursprüngliche Anordnung in sonstiger Weise zu verändern; etwaige Wiederherstellungskosten gehen vollständig zu Lasten des Gastes.
§7 Einschränkungen hinsichtlich Schuhwerk und Sportgeräten
Das Betreten der Innenräume mit Skischuhen sowie das Einbringen von Fahrrädern oder Skiern ist – im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr erheblicher Substanzschäden – strikt untersagt; Verstöße führen zwingend zu einer Belastung mit den tatsächlich anfallenden Reinigungs- und Reparaturkosten, wobei der Eigentümer sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ausdrücklich vorbehält.
§8 Verwendung von Brennholz
Die Bereitstellung von Brennholz erfolgt ausschließlich in Form einer Erstausstattung; zusätzlicher Bedarf ist vom Gast ausschließlich über den Eigentümer oder autorisierte lokale Anbieter zu beziehen. Das außerhalb des Hauses gelagerte Holz dient ausschließlich der Trocknung und darf – unter ausdrücklichem Verwendungsverbot – nicht genutzt werden; ein Verstoß hiergegen zieht eine sofortige Vertragsstrafe in Höhe von 150 CHF nach sich, unbeschadet einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung wegen unerlaubten Feuermachens.
§9 Abfallentsorgung
Es ist ausschließlich der während des Aufenthalts anfallende Abfall in der Unterkunft zu entsorgen; die Einbringung und Beseitigung externen Mülls ist untersagt. Da die Abfallentsorgung in Engelberg kostenpflichtig erfolgt, wird bei Zuwiderhandlung – unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche – eine Pauschale in Höhe von 200 CHF erhoben.
§10 Parkregelung
Den Gästen steht ein (1) Tiefgaragenstellplatz kostenfrei zur Verfügung; die Inanspruchnahme zusätzlicher Parkplätze ist ausschließlich nach vorheriger Reservierung über die Verwaltung und gegen eine Gebühr von 10 CHF pro Nacht und Parkplatz zulässig. Jegliches Parken außerhalb der zugewiesenen Tiefgarage ist strikt untersagt und kann – unbeschadet der Einleitung behördlicher Maßnahmen – mit Bußgeldern oder Abschleppkosten zu Lasten des Gastes sanktioniert werden.
§11 Endreinigung und Kurtaxe
Für jede Buchung wird eine obligatorische Endreinigungsgebühr erhoben, deren Höhe im Buchungsprozess transparent ausgewiesen und deren Zahlung nicht verhandelbar ist. Darüber hinaus fällt eine Kurtaxe von 3 CHF pro Person und Nacht an, die nach erfolgter Buchungsbestätigung zusätzlich berechnet wird; beide Abgaben sind – unter Ausschluss jeglicher Kulanz – von allen Gästen ausnahmslos zu entrichten.
§12 Vorzeitige Vertragsauflösung
Die Verwaltung behält sich vor, bei Verstößen gegen die AGB den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und den Gast ohne Erstattungsanspruch aus der Unterkunft zu verweisen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Rauchen, Drogenkonsum, Unterbringung nicht autorisierter Personen, Veranstaltung von Feiern, Haltung nicht genehmigter Haustiere, Beschädigung von Eigentum, Betreten mit verbotenen Gegenständen (z. B. Skischuhe, Fahrräder), unsachgemäßer Gartennutzung oder Verstoß gegen Gesetze und Ruhezeiten. Die Entscheidung über die Einstufung eines Verhaltens als vertragswidrig liegt – unbeschadet gerichtlicher Überprüfung – im pflichtgemäßen Ermessen des Eigentümers.
§13 Haustierregelung
Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Ausnahmegenehmigung liegt vor. Für genehmigte Tiere wird eine Zusatzgebühr erhoben; der Gast ist verpflichtet, eine eigene Schlafstätte sowie Zubehör bereitzustellen und sicherzustellen, dass die Tiere keine Möbel nutzen. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt verbleiben und sind vor Betreten der Unterkunft vollständig abzutrocknen. Sämtliche Schäden, Verschmutzungen oder Störungen gehen zu Lasten des Tierhalters; Verstöße können zusätzliche Gebühren oder die sofortige Vertragsauflösung ohne Erstattung nach sich ziehen.
§14 Haftung und Verhalten
Die Gäste haften in vollem Umfang für sämtliche Handlungen sowie Unterlassungen ihrer eigenen Person und ihrer Mitreisenden; der Eigentümer übernimmt – unbeschadet zwingender gesetzlicher Regelungen – keinerlei Haftung für Personenschäden, Verlust oder Beschädigung persönlichen Eigentums. Den Gästen wird ausdrücklich empfohlen, einen umfassenden Versicherungsschutz vorzuhalten. Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung erklären sich alle Gäste uneingeschränkt mit diesen AGB einverstanden und erkennen an, dass Verstöße Gebühren, Vertragsstrafen und gerichtliche Schritte nach sich ziehen können.
Schlussbestimmungen
Etwaige Unklarheiten hinsichtlich der Zulässigkeit von Handlungen oder Nutzungen sind vorab mit der Verwaltung zu klären; unterbleibt eine solche Rückfrage, so trägt der Gast das alleinige Risiko der Vertragsverletzung. Mit der Buchungsbestätigung akzeptiert der Gast sämtliche Bestimmungen einschließlich aller damit verbundenen Sanktionen und Kostenregelungen, unter ausdrücklichem Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte seitens des Eigentümers.